Psychische Erkrankungen erstmals seit 2021 häufigster Grund für Krankschreibungen

Erstmals seit 2021 sind psychische Erkrankungen der häufigste Grund für Krankschreibungen in Deutschland. Krankenkassen und Landespolitik fordern eine breiter angelegte Präventionsstrategie.

Psychische Erkrankungen erstmals seit 2021 häufigster Grund für Krankschreibungen

Psychische Erkrankungen sind im ersten Halbjahr 2026 erstmals seit 2021 zum häufigsten Grund für Krankschreibungen in Deutschland geworden. Das zeigt eine Auswertung der DAK-Gesundheit, für die das IGES Institut die Daten von 2,2 Millionen erwerbstätigen Versicherten ausgewertet hat. Der allgemeine Krankenstand sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht auf 5,3 Prozent, während die Fehlzeiten aufgrund seelischer Leiden um neun Prozent zunahmen.

Im Schnitt waren zwischen Januar und Juni an jedem Tag 53 von 1000 Beschäftigten arbeitsunfähig gemeldet. Gleichzeitig gingen Krankschreibungen wegen Erkältungen, Bronchitis und ähnlicher Atemwegserkrankungen um 21 Prozent zurück. Nach Angaben der DAK-Gesundheit stieg zudem die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung von 9,5 auf 9,7 Tage, was auf längere Ausfallzeiten bei psychischen Diagnosen zurückzuführen ist.

Erkältungswellen weichen seelischen Belastungen

Die klassische Winterwelle mit Grippe und Bronchitis prägt die Statistik demnach nicht mehr an erster Stelle. Stattdessen bestimmt die psychische Verfassung der Erwerbstätigen das Bild der Fehlzeiten. Ein Grund dafür liegt in der Art der Diagnosen selbst: Depressionen, Angststörungen und Anpassungsstörungen führen in der Regel zu deutlich längeren Ausfallzeiten als ein grippaler Infekt, der meist nach wenigen Tagen ausheilt.

Diese Verschiebung wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich, da der Gesamtkrankenstand rechnerisch leicht gesunken ist. Für Personalabteilungen bedeutet der Rückgang jedoch keine Entwarnung, sondern eine Verschiebung der Krankheitslast von kurzen, planbaren Ausfällen hin zu langwierigen Fällen, die sich häufig über mehrere Wochen erstrecken. Betriebe, die ausschließlich auf den Krankenstand als Kennzahl schauen, blenden diese qualitative Verschiebung nach Einschätzung der DAK-Gesundheit tendenziell aus.

Mehrjähriger Anstieg auch bei der Techniker Krankenkasse dokumentiert

Der Trend ist nicht auf eine einzelne Kasse oder einen einzelnen Erhebungszeitraum beschränkt. Bereits im Januar hatte die Techniker Krankenkasse (TK) in ihrem Gesundheitsreport für das Jahr 2025 einen ähnlichen Befund veröffentlicht. Grundlage waren die Daten von rund 6,2 Millionen bei der TK versicherten Erwerbstätigen, Stand 21. Januar 2026.

Der allgemeine Krankenstand der TK-Versicherten sank demnach 2025 auf durchschnittlich 18,6 Fehltage je Erwerbsperson, nach 19,1 Tagen im Jahr 2024. Erkältungskrankheiten verursachten 2025 im Schnitt 4,25 Fehltage, gegenüber 4,68 Tagen im Vorjahr. Bei Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen ging der Wert von 2,71 auf 2,62 Tage zurück. Bei den psychischen Diagnosen wie Depressionen oder Angststörungen zeigt die Reihe dagegen seit Jahren die entgegengesetzte Richtung:

  • 2022 lag der Wert bei 3,33 Fehltagen je Erwerbsperson.
  • 2023 stieg er auf 3,59 Tage.
  • 2024 wurden 3,75 Tage registriert.
  • 2025 erreichte die Reihe mit 3,81 Fehltagen je Erwerbsperson ihren bisherigen Höchststand.

TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas ordnete die Zahlen in einer Mitteilung der Kasse ein und warnte davor, die gesundheitspolitische Debatte an der falschen Stelle zu führen. "Die Debatte um die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung für leichte Erkrankungen wie beispielsweise Erkältungen setzt einen falschen Schwerpunkt", erklärte Baas. "Langfristige gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel Rückenschmerzen oder psychische Erkrankungen sind zwar seltener, fallen aber durch die längere Dauer deutlich mehr ins Gewicht." Ergänzend verwies er auf den Beitrag, den Arbeitgeber über gezieltes Betriebliches Gesundheitsmanagement leisten könnten, etwa durch ergonomische Maßnahmen, stressreduzierende Arbeitsabläufe und eine wertschätzende Unternehmenskultur.

Betriebliches Gesundheitsmanagement soll sich weiterentwickeln

Bei der DAK-Gesundheit geht die Argumentation über einzelne Maßnahmen hinaus. Wiedemann sagte, Betriebliches Gesundheitsmanagement bleibe zwar unverzichtbar, müsse sich aber weiterentwickeln, da Einzelmaßnahmen wie ein Obstkorb, ein Resilienz-Workshop oder ein einmaliger Mental-Health-Tag hilfreich sein könnten, das Grundproblem aber nicht lösten. Erforderlich sei stattdessen eine engere Verzahnung von Gesundheitsmanagement, Personalentwicklung, Führungskräftequalifizierung, Arbeitsgestaltung und Unternehmenskultur.

Entscheidend sei zudem, wer die Verantwortung dafür trägt. "Mentale Gesundheit darf nicht allein Aufgabe einer BGM-Abteilung sein, sondern muss Teil der Unternehmensstrategie werden", sagte Wiedemann. Kultur entstehe nicht durch Programme, sondern durch die Prioritäten, die Vorstände, Geschäftsführungen und Führungskräfte täglich vorlebten. Die Entwicklung beeinflusse nach ihrer Einschätzung inzwischen auch Produktivität, Innovationskraft und Fachkräftesicherung von Unternehmen, weshalb mentale Gesundheit heute ein zentraler Wirtschafts- und Standortfaktor sei.

Krankenkassen und Landespolitik fordern breiteren Ansatz

Bei der DAK-Gesundheit warnt Vorständin Ute Wiedemann davor, die Entwicklung allein den Arbeitgebern anzulasten. "Von einem pauschalen Führungs- oder Organisationsversagen zu sprechen, wäre zu kurz gegriffen", sagte Wiedemann. Zugleich betonte sie, dass Arbeitgeber Verantwortung für gesunde Arbeitsbedingungen und eine gesundheitsförderliche Führungskultur trügen. Psychische Belastungen entstünden jedoch im Zusammenspiel von Familie, Arbeitswelt, sozialem Umfeld und gesellschaftlichen Krisen, weshalb mentale Gesundheit einen holistischen Ansatz brauche.

Betriebliches Gesundheitsmanagement allein reiche nach dieser Einschätzung nicht mehr aus, um die Entwicklung aufzuhalten. Wiedemann forderte stattdessen eine ressortübergreifende Strategie, die über die Gesundheitspolitik hinausgeht:

"Wenn ich einen Hebel benennen müsste, dann wäre es eine deutlich stärkere und vor allem ressortübergreifende Präventionsstrategie. Gesundheitspolitik allein wird diese Herausforderung nicht lösen können. Deshalb braucht Deutschland eine nationale Präventionsstrategie, die Gesundheits-, Arbeits-, Familien-, Bildungs-, Sozial- und Bauministerium gemeinsam tragen."

Auch aus der Landespolitik kommt Zustimmung zu dieser Einschätzung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach verwies darauf, dass psychische Erkrankungen nicht zwingend am Arbeitsplatz entstehen. Zu den wichtigsten Risikofaktoren zählten nach ihrer Einschätzung Armut, Arbeitslosigkeit, Einsamkeit, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen sowie familiäre Belastungen und Folgen gesellschaftlicher Krisen. Gerlach verwies zugleich auf den Ausbau von Krisendiensten und betriebliche Gesundheitsförderung als Schwerpunkte der bayerischen Präventionspolitik.

Achtsamkeitskurse als zertifizierte Leistung der Krankenkassen

Neben strukturellen Reformen existiert in Deutschland bereits ein etabliertes Instrument der Prävention, das unmittelbar an den seelischen Belastungen ansetzt: Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigungskurse nach dem MBSR-Programm (Mindfulness-Based Stress Reduction) des amerikanischen Molekularbiologen Jon Kabat-Zinn. Rechtsgrundlage dafür bildet das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz, mit dem der Gesetzgeber laut Bundesministerium für Gesundheit die Zusammenarbeit von Krankenkassen, Ländern und Kommunen in der Gesundheitsförderung stärken wollte. Die gesetzlichen Krankenkassen stufen zertifizierte MBSR-Kurse seither als Präventionsmaßnahme nach Paragraf 20 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) ein, sofern die Kursleitung eine anerkannte Ausbildung nachweist und der Anbieter von der Zentralen Prüfstelle Prävention der Krankenkassen zertifiziert wurde.

Ein klassischer MBSR-Kurs umfasst acht Wochen mit wöchentlichen Gruppensitzungen sowie einem Übungstag und kostet bei privater Buchung je nach Anbieter und Region meist zwischen 350 und 510 Euro. Kassen wie die AOK, die TK und regionale Anbieter wie die Mobil Krankenkasse listen entsprechende Kurse in ihren Gesundheitsportalen; Voraussetzung für die Bezuschussung ist in der Regel eine Mindestanwesenheit von 80 Prozent bei Präsenzkursen beziehungsweise 100 Prozent bei Online-Formaten. Die Höhe der Erstattung variiert zwischen den einzelnen Kassen und liegt nach Angaben mehrerer zertifizierter Kursanbieter häufig zwischen 75 und 100 Prozent der Kursgebühr.

Die TK weist auf ihrer eigenen Kursseite darauf hin, dass MBSR keine Psychotherapie ersetzt und für Therapien im Rahmen der Prävention grundsätzlich keine Kosten übernommen werden können. Der Kurs richtet sich damit an Versicherte, die Belastung im Alltag früher erkennen und regulieren möchten, nicht an Personen mit einer bereits diagnostizierten psychischen Erkrankung, für die andere Versorgungswege vorgesehen sind. Diese Abgrenzung erklärt auch, weshalb Kassenvertreter wie Baas und Wiedemann Präventionsangebote stets im Zusammenhang mit weitergehenden strukturellen Maßnahmen nennen und nicht als alleinige Antwort auf die steigenden Fehlzeiten darstellen.

Neben Präsenzangeboten existieren digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach Paragraf 139e SGB V in einem eigenen Verzeichnis führt. Ärztinnen und Ärzte können gelistete Anwendungen auf Rezept verordnen, alternativ genügt bei bestimmten Indikationen eine direkte Freischaltung durch die Krankenkasse; die Kosten übernehmen die gesetzlichen Kassen in beiden Fällen vollständig. Das BfArM hatte im Oktober 2020 mit den Anwendungen kalmeda und velibra die ersten beiden Eintragungen vorgenommen; das Verzeichnis wurde seither kontinuierlich um weitere Anwendungen ergänzt, die als digitales Angebot ohne feste Kurstermine neben klassischen Präventionskursen genutzt werden können.

Eine ressortübergreifende Präventionsstrategie, wie sie Wiedemann fordert, ist bislang nicht beschlossen. Der nächste reguläre Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse für das Berichtsjahr 2026 wird nach bisherigem Rhythmus im Januar 2027 veröffentlicht und dürfte zeigen, ob sich der mehrjährige Anstieg bei den psychischen Diagnosen fortsetzt oder erstmals abflacht.